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Zwangsarbeit! Diesmal wegen Abmahnungen bei fehlendem Fanpage Impressum.


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Zwangsarbeit sollte doch eigentlich seit dem Ende des III Reiches in Deutschland und Europa nicht mehr sein, doch durch die Hintertür gibt es noch immer Zwangsarbeit. Diese kommt in Form von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen daher, und zwingt einen diese oder jene Arbeit auf, also Zwangsarbeit.

Aktuell ist so ein Fall von Zwangsarbeit dadurch gegeben, das gewerbliche Fanpage Seiten bei Facebook ein Impressum benötigen. Hat man so ein Impressum nicht, droht einem eine Abmahnung. Natürlich gibt es auch schon eine Firma und ein einen Rechtsanwalt, die sich diese Lücke zunutze machen wollen, und massenhafte Abmahnungen an Facebook Fanpage Betreiber versenden.


Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK

Auf den aktuellen Fall der Massenabmahnung, wegen eines fehlenden Impressum bei Facebook, durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK, wurde ich durch einen Post im Seitenreport-Forum aufmerksam. Einer der Moderatoren war selber betroffen, und schilderte seinen Fall in folgendem Beitrag: Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK.

Kaum hatte ich das gelesen, viel mir ein, das ich zum testen auch einmal eine Fanpage (Facebook Seite) eingerichtet hatte, welche ich aber weder geschäftlich noch privat nutze. Doch sie ist da, und weil sie kein Impressum hat, ist sie illegal und wenn es dumm läuft droht mir auch eine Abmahnung. Kurzum, es muss ein Impressum für die Fanpage her, und Zwangsarbeit ist angesagt.

Ein Facebook Fanpage Impressum einrichten

Da ich keine Lust auf eine potentielle Abmahnung von Binary Services GmbH habe, und ich auch keine Ansinnen verspühre, den Herren Florian Blischke und Marco Hahn, also den Geschäftsführern der Binary Services GmbH, die Taschen zu füllen, muss ich Zwangsarbeit ausführen, und bei der Facebook Seite ein Impressum einrichten.

Es kann ja nicht so schwer sein, ein solches Impressum zu erstellen, dachte ich, aber dem war nicht so. In einem WordPress-Blog wie diesem ist es innerhalb von weniger als fünf Minuten möglich, ein Impressum einzufügen, bei Facebook aber nicht.

Dank der Anleitung von Jochen Bake in seinem Blog: Facebook Impressum erstellen, gelang es dann doch, nach mehrmaligen Wechsel zwischen “Facebook als Fanpage” und “Fachbook unter dem eigenen Namen” verwenden, war es dann doch da, das Impressum.

Puh – geschafft, und die Frau von dem Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert aus der Kanzlei HWK (HWK steht wohl für Hans-Werner Kallert) muss auf neuen Goldschmuck verzichten, so der Herr Rechtsanwalt denn eine Frau hat. Ich habe zwar nichts dagegen, wenn erfolgreiche Geschäftsleute ihren Frauen Goldschmuck schenken, wohl aber, wenn der Goldschmuck über zweifelhafte Geschäfte finanziert wird.

Die Abmahn-Abzocke

Selbst wenn ein großes am Markt tätiges Unternehmen einmal versehentlich ein falsches, oder garkein Impressum auf der Seite hätte, so sollte es unter zivilisierten Menschen doch möglich sein, das man ersteinmal auf den Fehler hinweist, und erst dann, wenn dieser Missstand nicht abgestellt wird, ein Abmahnung versendet.

Bedenkt man, das ein großteil der Abgeordneten der Berufsgruppe der Rchtsanwälte angehören, kann durchaus der Verdacht entstehen, das diese Berufsgruppe eher Gesetze für Kollegen macht, als Gesetze für den Bürger. Doch lassen wir Gesellschaftskritik hier einmal aussenvor.

Aus dem oben beschriebenen Fall geht aber hervor, wenn man sich die Beiträge im Seitenreport-Forum durchliest, dass sowohl der Herr Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert, sowie die Herren Geschäftsführer Florian Blischke und Marco Hahn der Binary Services GmbH, de Abmahnungen gleich mehrfach, vielleicht sogar massenhaft, versendet haben. Das lenkt den Verdacht doch direkt darauf hin, das es den genannten Herren nur ums Geld geht, und nicht um Recht und Ordnung.

Weitere Fälle für potentielle Abmahnungen

Doch nicht nur der aktuelle Fall zwingt tausende Webseitenbetreiber dazu, ihre Seiten anzupassen. Auch die kürzliche verabschiedete Button-Regelung für online Geschäfte verursacht jede Menge Zwangsarbeit, und birgt die Gefahr für Abmahnungen, wenn man nicht alles richtig macht.

Es würde jetzt aber den Rahmen dieses Beitrags sprengen, auch noch Fälle über Abmahnungen bei der Button-Lösung zu berichten. Daher nur ein Verweis auf: Button-Lösung: Erster Online-Shop erhält Abmahnung.

Fazit

Geht es euch auch so, das solche Methoden und Gesetze einfach nur noch nerven? Wegen ein paar Betrügern, muss der gesammte Berufsstand der Seitenbetreiber, Onlinehändler, Blogger, etc. leiden, und ein anderer Berufsstand, der der Rechtsanwälte, kassiert per Gesetzt.

Schreibt doch ein paar Worte dazu.

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Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 15. August 2012 um 09:00 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Off Topic abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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8 Kommentare

  1. Hier wird mal eine solche Abmahnung auseinandergenommen:

    http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-binary-services-gmbh-impressum-facebook.html

    Kommentar: Sandro – 15. August 2012 @ 13:31

  2. Es ist schon traurig, wenn die Herren von Binary Service GmbH zu solchen Abmahnmitteln greifen, um Geld zu verdienen. Vielleicht sollten Sie lieber in den Vertrieb gehen, dann können Sie beweisen ob Sie als Geschäftsführer auch Neukunden gewinnen können, um Ihre eigentlichen Service Tätigkeiten vorzunehmen und sich nicht mit solchen Abmahnungen zu befassen.
    Einfach lächerlich solche Abmahnwellen…
    Auf solchen Art Geld zu verdienen ist man wohl nicht sehr STOLZ!!!

    Kommentar: Tom – 17. August 2012 @ 06:47

  3. Vergesst bitte nicht, das Impressum so anzupassen, dass es auch von mobilen Apps angezeigt wird. Es gibt neben dem Urteil des LG Aschaffenburg noch ein Urteil des LG Hamm, dass das Impressum auch dort zu sehen sein muss! Also am besten zusätzlich noch in der Infobox angeben. Und – vergesst nicht Eure twitter, Google+ und Youtube Accounts! Ich unterstelle der Kanzlei, dass sie es darauf anlegen, dass die Unterlassungserklärung unterschrieben wird und es dann zur Vertragsstrafe von 3.000,- € kommt, wenn das Impressum irgendwo nicht zu sehen ist.

    Kommentar: Dry – 17. August 2012 @ 12:15

  4. Inwiefern sind Screenshots eigentlich zur Beweisführung erlaubt?
    Ist ja nicht so, als könnte man die nicht manipulieren?

    Anhand folgender Screenshots vom 16.08.2012 könnte man auf die Idee kommen, die Binary Services GmbH abzumahnen.

    Also ich sehe da kein Impressum

    http://www.abload.de/img/binaryservices1hqxj4.png
    http://www.abload.de/img/binaryservices2r8loe.png

    Kommentar: kando – 22. August 2012 @ 17:51

  5. Wenn man einen Zeugen hat, der beim Erstellen des Screenshots dabei gewesen ist, kann Screenshot plus Zeugenaussage durchaus ein handfester Beweis sein.

    Ohne Zeugen ist so ein Screenshot nicht mehr wert als eine Postkarte von Tante Else.

    Kommentar: alles-mit-links – 22. August 2012 @ 18:14

  6. It’s a shame you don’t have a donate button!
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    Kommentar: Charissa – 23. August 2012 @ 09:33

  7. Ich glaube wir haben den Punkt bereits überschritten, wo man als Webmaster neben einem Webdesigner gleich auch einen Anwalt einstellen kann.

    Kommentar: Harald – 26. August 2012 @ 08:27

  8. Das in diesem Fall ist dasjenige was meine Wenigkeit suchte vielen Dank hat mir äußerst geholfen.

    Dann ein zweigleisig Informationen oberhalb Streukügelchen
    auf der Homepage

    Abnehmen Globuli

    Kommentar: Abnehmen Globuli – 09. September 2012 @ 06:27

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