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JMStV – Jugendmedienschutz-Staatsvertrag


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Liest man im Web die Beiträge zum neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), könnte man glauben, das Internet-Zeitalter ist vorbei. Da gibt es Blogger, die Kündigen an, ihren Blog zum 1.1.2011 zu schließen. Andere bieten ihre Projekte zum Kauf an, mit der Begründung, “… da das deutsche Internet keinen Sinn mehr macht …”.

Und das alles wegen einem Jugendschutzgesetz, das es bereits seit 2003 gibt? Das kann doch wohl nicht sein!

Das Thema zieht inzwischen mehr Besucher an, als Google und sein ausbleibendes PageRank-Update. Gibt es das PageRank Update vielleicht nicht mehr, weil “… da das deutsche Internet keinen Sinn mehr macht …”? Und Google wusste das schon lange?

Spaß beiseite, dieser neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist halb so wild, wie das im Moment thematisiert wird.


Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

Das ist jetzt keine Rechtsberatung, aber ich sage: Nein, ich bin nicht verpflichtet mein Angebot zu kennzeichnen.

Das einzige was passierten kann ist, dass meine Seite auf Rechnern in Schulen, öffentlichen Bibiotheken, etc. nicht mehr angezeigt wird. Das gilt auch für Rechner auf denen eine Jugenschutzsoftware installiert ist, und diese so eingestellt ist, dass nicht gekennzeichnete Webseiten nicht angezeigt werden sollen.

Das ist alles, was passieren kann.

Problematisch kann es werden, wenn ich eine Einstufung in Altersklassen vornehme, und dies falsch mache. Das könnte ein Grund für eine Abmahnung werden. Im Zweifelsfall die Seite dann entsprechend höher einstufen, oder eben garnicht.

Gewerbliche Webseiten

Bei gewerblichen Webseiten, und dazu gehören auch private Blogs und KinderInWindelnFotosSeiten, welche Werbebanner (AdSense & Co) enthalten, verlangt dae Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Berufung eines Jugendschutzbeauftragten.

Dieser Jugendschutzbeauftragte muss im Impressum genannt werden, und per Email, Telefon, Fax, etc. erreichbar sein.

Es gibt bereits Unternehmen, die dies als Dienstleistung für eine Gebühr anbieten, und für fremde Webseiten als Jugendschutzbeauftragter fungieren.

Die Politik und der JMStV – Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Eigentlich ist dieser Blog politikfrei, aber ab und zu kann ich mir eine Bemerkung wie jetzt beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) nicht verkneifen.

Das ist doch einmal wieder typisch für die deutsche Politik und für die Beamten der deutschen Gesetztgebung. Man hat das Ganze bereits im Jahre 2003 schlecht gemacht, und anstatt das einmal einzugestehen, dass man Mist gebaut hat, wird dieser Mist verkompliziert, und als neu verkauft.

Man kann sich doch mal irren, das ist kein Beinbruch.

Fazit

Für alles-mit-links steht fest, der Blog bleibt, trotz Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Auch eine Kennzeichnung, bzw. eine Einstufung in Altersklassen werde ich nicht vornehmen ausser, die Besucherzahlen brechen nächstes Jahr enorm ein.

Einen Jugendschutzbeauftragten habe ich bereits, und der kommt am 1.1.2011 ins Impressum.

Somit sehe ich dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gelassen entgegen und blogge lustig weiter.

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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 02. Dezember 2010 um 22:27 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Bloggen mit WordPress abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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